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    News

    Sky: Vergütungsregeln mit ver.di & Bundesverband Schauspiel e.V.

    7. März 20233 Minuten Lesezeit

    Sky stärkt das kreative Schaffen von Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen: Sky Deutschland, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben sich erstmals auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) geeinigt.

    Im Interesse eines partnerschaftlichen Miteinanders mit den Kreativen legt Sky besonderen Wert auf eine faire und angemessene Vergütung aller Mitwirkenden. Mit der ersten Gemeinsamen Vergütungsregel wird nun zudem eine erfolgsbasierte Zusatzvergütung für eine Vielzahl von Kreativen bei bestimmten, außergewöhnlich erfolgreichen von Sky beauftragten Serienproduktionen geregelt.

    Elke Walthelm, Executive Vice President Content und Mitglied der Geschäftsführung von Sky: „Wir sind stolz, dass wir für Sky die erste Vereinbarung dieser Art schließen konnten. Sie unterstreicht klar unsere Strategie und Ambition, das hochkarätige Portfolio an Sky Original-Produktionen gezielt weiter auszubauen – und zwar im engen partnerschaftlichen Schulterschluss mit den Kreativen.“

    Matthias von Fintel, Leiter des ver.di‐Bereichs Medien, Journalismus und Film: „Nur mit den beeindruckenden Leistungen von Filmschaffenden entstehen Serien, die ihr Publikum faszinieren und über alle Folgen einer Staffel in den Bann ziehen. Gut, dass Sky dies künftig auch angemessen vergüten wird. Für Filmschaffende ergibt sich im Erfolgsfall nach dem Einkommen aus der Arbeit ein zusätzlicher Verdienst und auch die nötige Anerkennung.“

    Die Vereinbarung berücksichtigt einen bestimmten Kreis von Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, die an einer von Sky vollfinanzierten und von einem deutschen Produzenten realisierten fiktionalen Serie mitgewirkt haben. Sie gilt insbesondere für die Gewerke Regie, Schauspiel, Kamera, Szenenbild, Kostüm, Maske, Tongestaltung, Animation oder Montage. Auf Musikurheber:innen, Drehbuchautor:innen und Synchronschaffende ist die GVR nicht anwendbar.

    Für Sky ist dies die erste kollektivvertragliche Vereinbarung dieser Art. Der Abschluss erfolgt in einer Phase, in der Sky sein Portfolio mit deutschen Sky Originals kontinuierlich weiter auf- und ausbaut. Durch die Gemeinsamen Vergütungsregeln stellt der Entertainment-Anbieter seine Sky Originals frühzeitig zukunftsfest auf.

    Manche Wettbewerber im TV- sowie im Streaming-Bereich haben bereits GVR abgeschlossen. Sky, ver.di und BFFS mussten jedoch für das hybride Pay-TV- und Video-on-Demand-Geschäftsmodell von Sky erst ein passendes Konzept entwickeln. Dies ist den Parteien mit dem nutzungs- und erfolgsabhängigen sogenannten „Qualified Viewer“-Modell gelungen. Als „Qualified Viewer“ zählen dabei Zuschauer:innen, die linear oder non-linear mindestens 90 Prozent der Laufzeit einer Sky-Original-Produktion gesehen haben, auf die die GVR anwendbar ist. Da Sky seine Erlöse in erster Linie durch ein Abo-Modell erzielt, ist Content aus kommerzieller Sicht für Sky vor allem dann ein Erfolg, wenn damit Abonnent:innen gewonnen oder gehalten werden können.

    Neben einer gestaffelten Zusatzvergütung für „Qualified Viewer“ in den Sky-Märkten kann den Kreativen auf Grundlage der GVR auch eine prozentuale Beteiligung an Netto-Zweitverwertungserträgen aus dem Weltvertrieb zugutekommen. Die Vereinbarung, die alle einschlägigen, ab Januar 2017 herausgebrachten Sky-Original-Produktionen umfasst, läuft vorerst vier Jahre.

     

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