Gemeinsame Vergütungsregel für fiktionale Primetime-Produktionen

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RTL Deutschland und der Bundesverband Regie haben, wie Anfang des Jahres angekündigt, eine zweite gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG getroffen, die auch eine Mindestvergütung für künftige fiktionale Auftragsproduktionen regelt (Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms). Die sogenannte „GVR Primetime Fiction II“ umfasst alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX; sie gilt für Produktionen ab 2022. Die Mindestvergütung ist für Produktionen ab 01.07.2023 geregelt.

Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: „Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie nun auch für die Zukunft eine Einigung für fiktionale Produktionen erzielt haben, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert.“

„Wir sind froh, nun auch für die zukünftigen Produktionen die Vergütungen bei RTL geregelt zu haben“, sagt Dr. Florian Prugger, Justiziar des BVR. „Wir danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL“, ergänzt Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des BVR.

 

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