Faktencheck „Evil Dead Rise“ – „Evil Dead“ und die Zensur

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Trotz jeder Menge expliziter Gewaltdarstellungen bekam „Evil Dead Rise“ (Test hier) von der FSK die 18er-Freigabe ohne Schnittauflagen. Der Vorgänger „Evil Dead“ (2013) hatte da weniger Glück. Im Kino noch ungekürzt ab 18 freigegeben, verlangten die Jugendschützer für die Heimkinoauswertung rund eine Minute an Schnitten – für dieselbe Altersfreigabe, wohlgemerkt. Eine Uncut-Version ohne FSK-Segen erschien ebenfalls, wurde aber schnell indiziert. Noch härter traf es das „Evil Dead“-Original von 1982, hierzulande besser bekannt als „Tanz der Teufel“ (Bild).

Denn der Film wurde nicht nur indiziert, sondern gleich beschlagnahmt – und konnte nicht ungeschnitten in Deutschland verkauft werden. 2016 wurde die Beschlagnahmung aufgehoben, heute ist „Tanz der Teufel“ in voller Länge ab 16 Jahren freigegeben. Die Fortsetzung wurde zwar nie beschlagnahmt, in der Uncut-Fassung ohne FSK-Freigabe aber indiziert. Doch auch hier ist die ungekürzte Version mittlerweile ab 16 Jahren freigegeben. Der dritte „Tanz-der-Teufel“-Teil „Armee der Finsternis“ hatte hingegen nie Probleme mit den deutschen Sittenwächtern.

 

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