Zweitwohnung des Partners lässt sich jetzt vom Rundfunkbeitrag befreien

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Ab dem 1. November änder sich der Befreiungsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Inhaber einer Nebenwohnung die sich in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, können die Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien.

Das macht natürlich Sinn, da die öffentlich-rechtlichen Inhalte im Regelfall am Hauptwohnsitz genutzt werden und so doppelte Zahlungen an die GEZ entfallen. Bislang galt die Befreiung nur für Personen, die selbst mit ihrer Haupt- und ihrer Nebenwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. (dj)

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