Sky Kunden zahlen zukünftig keine Extrakosten für Service-Hotline

0

In einem Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht München wurde festgelegt, dass der Pay TV Anbieter Sky seinen Kunden keine Extrakosten für die Service-Hotline in Rechnung stellen darf. Dagegen hatte die Verbraucherschutzzentrale Bayern geklagt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die kostenpflichtige Service-Hotline mit 0180-Nummer gegen geltendes Verbraucherschutzrecht verstößt, vor allem weil die Kosten für die Hotline die üblichen Telefongebühren übersteigt. (dj)

Antworten