Netflix darf nicht willkürlich Preise erhöhen

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Dieses Gerichtsurteil hat weitreichende Folgen für Streaminganbieter Netflix sowie für alle dessen Mitbewerber. Laut einer stattgegebenen Klage des Berliner Kammergerichts, ist der Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix, nachdem die Preise für die Dienste gelegentlich geändert werden können unzulässig.

Die Preiserhöhung ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch nur zulässig, wenn die Preiserhöhung einhergeht mit Kostenerhöhungen des Services. Die Begründungen der letzten Preiserhöhungen „Netflix würde mehr in Produktionen investieren und muss deshalb die Preise erhöhen“ könnte somit in Zukunft nicht mehr angewendet werden. (dj)

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