Fakten-Check: Vertigo & Das Fenster zum Hof – Hitchcocks verbotene Fünf

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1969 möchte das National Film Theatre in London im Rahmen einer Hitchcock-Retrospektive den Film „Vertigo“ (Test hier) zeigen und versucht, die Rechte zu klären. Die hält niemand Geringerer als Alfred Hitchcock (Bild oben) selbst. Zwar genehmigt der Regisseur die Aufführung, möchte im Gegenzug aber wissen, woher man in London die Filmkopie hat – um diese nach der Vorführung zerstören zu können.

Ein Regisseur, der seinen eigenen Film vernichtet? Klingt absurd, ist für den Meister aber kein Einzelfall. „Vertigo“ gehört zusammen mit „Das Fenster zum Hof“ (Test hier), „Immer Ärger mit Harry“, „Cocktail für eine Leiche“ und „Der Mann, der zuviel wusste“ zu den sogenannten „Verbotenen Fünf“. Fünf Hitchcock-Filme, die zwischen 1961 und 1983 nirgendwo gezeigt werden durften und von denen der Regisseur so gut wie alle Kopien zerstören ließ.

Den genauen Grund kennt niemand. Man vermutet, dass die fünf Filme für Hitchcock eine Art finanzielle Absicherung darstellten. Je länger er diese zurückhielt, desto wertvoller wurden sie. Erst Jahre nach seinem Tod 1980 fand das Verbot ein Ende und Universal erwarb die Rechte für rund 6 Millionen US-Dollar. Aus heutiger Sicht ein Bombengeschäft – für Universal.

 

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