Fakten-Check: „Maniac“: der erste beschlagnahmte Film

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Fakten-CheckWilliam Lustigs Horrorklassiker "Maniac" (1980) kann in Sachen Zensur auf eine bewegte Vergangenheit zurückblicken. Schon für die Kinoauswertung musste der Film über einen Serienkiller, der die Straßen von New York unsicher macht, an einer Stelle um vier Sekunden gekürzt werden.

Diese Fassung erschien auch auf Videokassette, die 1983 erst indiziert und ein halbes Jahr später beschlagnahmt wurde. Es war die erste nach § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmte Fassung eines Films in Deutschland und löste eine Welle von Beschlagnahmungen aus.

Es folgten mal mehr mal weniger geschnittene DVDs diverser Anbieter. Am 4. Juli veröffentlicht Ascot Elite den Film in Deutschland erstmals auf Blu-ray. Da man nicht versuchte die Beschlagnahmung aufzuheben, enthält die Blu-ray nur eine stark geschnittene Fassung. Auch das Remake (Test hier) hatte Probleme mit der hiesigen Zensur. War der Film im Kino noch ohne Schnittauf­lagen ab 18 Jahren freigegeben, musste die Blu-ray für eine 18er-Freigabe um gut zwei Minuten gekürzt werden. Löblicherweise ist eine ungeschnittene SPIO/JK-Fassung ebenfalls erhältlich.

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