Ultra HD: die Rahmenbedingungen

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Ultra HD: die RahmenbedingungenPhase zwei der Ultra-HD-Einführung ab dem Jahr 2016 oder 2017 hält noch viele Neuerungen bereit. In den Jahren davor werden sich dagegen Techniken etablieren, die wir heute schon kennen.

Geräteverbund über HDMI 2.0:
4K mit 60 Bildern pro Sekunde und 4:4:4-Farbabtastung scheinen zunächst genug. 

Kopierschutz mit HDCP 2.2:
Bevor Filme in den Regalen der Elektronikmärkte stehen, muss erst noch der neue Kopierschutz eingeführt werden.

Videoencoding H.265 / HEVC:
Da die Datenmenge mit Ultra HD stark zunimmt, ist eine effizientere Videokompression unerlässlich. Die breite Einführung von H.265 beziehungsweise HEVC (High Efficiency Video Codec) ermöglicht praktikable Datenraten um 20 MBit/s für Inhalte in Ultra HD.

Bildrate bis zu 120 Hz:
Besonders bei Sportübertragungen sind flüssige Bewegungen ein wichtiger Qualitätsfaktor für den Zuschauer. In der Regel sind 60 Bilder pro Sekunde gut genug für eine flüssige Darstellung.

Dynamik mit 8 bis 12 Bit:
Studien der EBU bescheinigen einer erhöhten Bilddynamik mehr Bildqualitäts-Zugewinn als der Erhöhung der Bildauflösung. Unterschiede sind beispielsweise in Helligkeitsverläufen selbst aus größerer Entfernung erkennbar.

keine Halbbilder mehr:
Bilder mit Ultra-HD-Auflösung im Zeilensprungverfahren zu übertragen, ist ein Tabu­thema. Lange genug hat sich die Branche über Kämme an bewegten Kanten geärgert.

Ultra HD: die Rahmenbedingungen

Logo-Vorschlag von SES-Astra:
Die Mindestforderungen an Ultra HD sind vergleichsweise gering.

 

 

 

 

 

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