Einigung über Reform der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste

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Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der bulgarische Ratsvorsitz der EU einigten sich am Donnerstag, 26. April auf wesentliche Regeln für audiovisuelle Mediendienste, einschließlich digitaler Plattformen.

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften gelten für Rundfunkanstalten, aber auch für Video-On-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube oder Facebook sowie für das Live-Streaming auf Videoplattformen. Den EP-Unterhändlern gelang es, einen besseren Schutz für Kinder und strengere Vorschriften für Werbung zu erreichen. Außerdem müssen mindestens 30% der Inhalte in Programmen von Fernsehkanälen und VOD-Plattformen europäisch sein.

Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung
Die Abgeordneten haben „wirksame und effiziente“ neue Regeln in das Gesetz aufgenommen, welche Inhalte verbieten, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus aufrufen. Genauso werden kostenlose Inhalte, die Gewalt oder Pornografie enthalten, strengen Regeln unterworfen.

Co-Regulierung und Selbstregulierung haben Priorität, Video-Sharing-Plattformen sollten aber schnell reagieren, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet werden. Wie vom Parlament gefordert, müssen Plattformen zukünftig transparente, einfache und wirksame Mittel schaffen, damit Nutzerinnen und Nutzer Inhalte melden oder markieren können. Ebenfalls eingeführt werden müssen technische Lösungen zur Beschreibung der Inhalte gehosteter Videos und zur Nachverfolgung beanstandeter Videos.

Gesundheits- und Sicherheitsbedenken in Bezug auf Minderjährige werden ebenfalls angesprochen. Das neue Gesetz enthält strenge Regeln für Werbung oder Produktplatzierung in Kinderfernsehprogrammen oder auf Video-On-Demand-Plattformen. Es sollen auch Maßnahmen ergriffen werden, damit Kindern weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel oder Getränke angezeigt wird. Produktplatzierung und Teleshopping werden in Kinderprogrammen verboten. Die Mitgliedstaaten können individuell entscheiden, ob sie auch das Sponsoring von Kinderprogrammen ausschließen wollen.

Die EP-Verhandlungsführer haben außerdem einen Mechanismus zum Schutz personenbezogener Daten für Kinder eingerichtet, damit die von audiovisuellen Medienanbietern erhobenen Daten nicht zum Tracking und Profiling für kommerzielle Zwecke weiterverarbeitet werden.

Werbegrenzen neu definiert
Die neuen Vorschriften sehen eine maximale Werbequote von 20% für den täglichen Sendezeitraum zwischen 6:00 und 18:00 Uhr vor. Die Sender können flexibel entscheiden, wann in diesem Zeitraum Werbung gezeigt wird. Zwischen 18:00 und 00:00 Uhr wurde ein Prime-Time-Fenster eingerichtet, auch hier darf die Werbung nur maximal 20% der Sendezeit beanspruchen.

Um die kulturelle Vielfalt des europäischen audiovisuellen Sektors zu unterstützen, stellten die EU-Abgeordneten sicher, dass 30% der Inhalte in den Katalogen der Video-On-Demand-Plattformen europäisch sein sollte.

Video-On-Demand-Plattformen werden außerdem aufgefordert, zur Entwicklung europäischer audiovisueller Produktionen beizutragen, entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. Die Höhe des Beitrags in jedem Land sollte proportional zu den Einnahmen in diesem Land sein. Dies gilt für Mitgliedstaaten, in denen die Dienste ansässig sind oder die Zielgruppe ganz oder überwiegend ansprechen.

Das Parlament hat auch Maßnahmen ergriffen, um die Integrität des eigentlichen Signals sicherzustellen. Das bedeutet für Smart-TVs beispielsweise, dass der Mediendienstanbieter während einer Sendung kein zusätzliches Fenster, etwa mit Werbung, zum Bildschirm hinzufügen kann, ohne vorher die Zustimmung des Senders eingeholt zu haben. Mediendienstanbieter sollen audiovisuelle Dienste kontinuierlich und schrittweise für Menschen mit Behinderungen zugänglicher machen.

Nach der informellen Übereinkunft stimmt nun der Ausschuss für Kultur und Bildung, der die Verhandlungen leitet, über den Kompromiss ab. Eine Abstimmung im Plenum zur Annahme der neuen Regeln wird voraussichtlich im September stattfinden.

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