Das beschlagnahmte Böse

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Don Coscarellis „Das Böse“ hatte es in Deutschland von Anfang an schwer: Bereits 1979 kam der Kult-Schocker nur gekürzt und mit einer FSK16-Freigabe in die deutschen Kinos. Eine ungekürzte VHS-Veröffentlichung (Bild) landete 1983 bei der Bundesprüfstelle und wurde wegen „sittlicher Gefährdung“ indiziert. Selbige Fassung beschlagnahmte das Amtsgericht München 1991, zwei Jahre später folgte die Einziehung aller Filmkopien. Seitdem war der eigentlich harmlose Horrorfilm nur in unterschiedlich stark zensierten Fassungen hierzulande erhältlich, regelmäßige Uncut-Prüfanträge bei der FSK liefen ins Leere (Tatbestand: „verrohend“).

2017 erreichte Rechteinhaber Black Hill beim Amtsgericht Tiergarten schließlich die Aufhebung der Beschlagnahmung, da der Film aus heutiger Sicht strafrechtlich nicht mehr relevant sei. Somit war der Weg frei für die erneute Prüfung bei der BPjM, welche die Uncut-Fassung vom Index strich. Nach dieser letzten Hürde stand auch einer neuen FSK-Prüfung nichts im Wege. Seit Oktober ist „Das Böse“ ungekürzt und mit FSK16-Freigabe erhältlich (Test hier).

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