Fakten-Check: „Halloween“ und der Jugendschutz

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Fakten-CheckWie die Horror-Franchise-Kollegen „Freitag, der 13.“ und „Nightmare on Elm Street“ hatte auch die „Halloween“-Reihe mit dem deutschen Jugendschutz zu kämpfen. Während die hiesige Zensur das blutleere Carpenter-Original verschonte, traf es die Fortsetzung umso heftiger. „Halloween 2“ wurde nicht nur indiziert, sondern sogar bundesweit beschlagnahmt.

Die Teile 3 (der einzige ohne Protagonist Michael Myers), 4 und 5 blieben vom Beschlagnahmungsschicksal zwar verschont, waren aber über 20 Jahre in Deutschland indiziert und teils nur geschnitten erhältlich. Doch die Zeiten ändern sich und dank einer FSK-Neubewertung wanderten alle drei Filme nicht nur vom Index, sondern wurden in der Uncut-Fassung sogar ab 16 Jahren freigegeben und jetzt auf Blu-ray veröffentlicht.

Auch Rob Zombies deftiges Remake von 2007 musste keine Zensurschnitte hinnehmen, ganz im Gegensatz zur zwei Jahre später erschienenen Fortsetzung – die ist trotz Indizierung in Deutschland nur in gekürzter Form erhältlich. 

 

 

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