Spezifikationen für UHD-Übertragungen verabschiedet

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DVB LogoDas DVB-Konsortium hat Spezifikationen für Ultra-HD-Übertragungen verabschiedet. Diese legen fest, welche Voraussetzungen bei zukünftigen TV-Ausstrahlungen in 4K Auflösung berücksichtigt werden müssen.

Die Spezifikationen um den Ultra-HD-Standard werden immer konkreter. Die DVB-UHD-TV Spezifikationen ermöglichen eine Übertragung in 4K Auflösung (3.840 x 2.160 Pixel) mit einer maximalen Bildwiederholungsrate von 60Hz. Auch erweiterte Bildinformationen werden im Gegensatz zu Full-HD-Übertragungen ermöglicht. So wird die Anzahl der Bits für Kontrastinformation von ehemals acht auf zehn Bit erhöht, womit natürlichere und feinere Abstufungen möglich sind.

In den Spezifikationen enthalten ist auch der neue Videokompressionsstandard HEVC im Profil 10. Dieser ist beim Komprimieren von Videodateien doppelt so effizient wie der bisherige Standard MPEG4 und bietet dabei die gleiche Qualität. Mit dem Main-10-Profil erlaubt auch HEVC die Komprimierung von Videosignalen mit bis zu zehn Bits pro Pixel. Die Anzahl der darstellbaren Farben erhöht sich dadurch von 16,78 Millionen auf 1,07 Milliarden. Bei Phase 2 können noch höhere Bitraten unterstützt werden, was unter anderem eine Übertragung von 8K-Signalen und erweiterte Kontrast- und Farbwerte ermöglicht. Die Spezifikationen der Phase 1 wurden dem European Telecomunications Standards Institute (ETSI) zur Standardisierung übergeben. (ki)

 

 

 

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